Ihr-Urlaubspartner AGB

1. Teilbedingungen für Buchungen von Reiseleistungen bei Ihr Urlaubspartner

Ihr Urlaubspartner tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit ausschließlich als Vermittler von Beförderung-, Unterkunfts- und damit verbundenen Leistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc. (nachfolgend zusammen "Reisen" genannt)) auf. Ihr Urlaubspartner veranstaltet selbst keine eigenen Reisen. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Anbieter (z.B. Fluggesellschaft, Hotelbetreiber) zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter bzw. Anbieter wird gesondert verwiesen.

Leistungen
Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragen Sie uns,eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie gebunden. Um eine Buchung vornehmen zu können, müssen Sie 18 Jahre oder Älter sein.

Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen und buchbaren Reisen. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu unseren Vertragspflichten.

Leistungsbestandteil ist ferner, dass  bei kurzfristigen Änderungen Ihres Reiseplans, z.B. bei Verlegung oder Stornierung wir versuchen werden, Sie durch Anruf oder durch E-Mail hierüber zu informieren.

Zum festen Leistungsumfang  gehört es auch, dass wir Ihnen per E-Mail vor Ihrer Abreise noch einige Reiseinformationen zum Zielort zukommen lassen und  nach Abschluss der Reise wir uns erkundigen, wie es Ihnen gefallen hat.

2. Haftungsbeschränkung/ Gewährleistung
Bei den einzelnen Angaben zu den Reisen sind wir auf die Informationen angewiesen, die wir von den jeweiligen Veranstaltern erhalten. Wir haben keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu Überprüfen. Wir gebe daher gegenüber Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen .

Wir haften ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise feltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf des Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung , Ersatzpersonen
Der Kunde kann nur bei dem Reiseveranstalter von seinem Recht gebraucht machen von einer Reise zurück zutreten.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveanstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
ohne Einhaltung einer Frist:
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wrden kann, hat der Reisveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftliche Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den angezahlten Reisepreis unverzüglich zurück

Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehrbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder für die Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen ein angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reisveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Gewährleistung
 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden
haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, so weit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schrifltiche Erklärung kündigen. Das selbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiserveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen von ihm in Interesse waren.
 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

Eine Buchungsbestätigung sowie Zahlungsbedingungen erfolgen direkt vom Reiseveranstalter.

Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften, sowie deren evtl. Änderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind
.

Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

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